Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,3486
BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63 (https://dejure.org/1964,3486)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1964 - IV ZR 102/63 (https://dejure.org/1964,3486)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1964 - IV ZR 102/63 (https://dejure.org/1964,3486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,3486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.1963 - IV ZR 314/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63
    In einem weiteren Urteil vom 12. Juli 1963 IV ZR 314/62 (RzW 1964, 29 Nr. 17) hat er näher ausgeführt, daß dasselbe für den Anspruch auf Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen durch Beschränkung in einer selbständigen Erwerbstätigkeit gilt.
  • BGH, 06.04.1960 - IV ZR 196/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63
    Bei dieser wird das Gericht nicht durch das Prozeßverhalten einer Partei, insbesondere nicht durch ein Geständnis, rechtlich gebunden (Urteil des Senats vom 6. April 1960 IV ZR 196/59, RzW 1960, 408 Nr. 76), abgesehen davon, daß sich nicht ohne weiterem annehmen läßt, das beklagte Land habe dadurch, daß es gegen das Grundurteil kein Rechtsmittel eingelegt habe, den in diesem festgestellten Sachverhalt als Grundlage für das weitere Verfahren gelten lassen wollen.
  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 313/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63
    Zutreffend wird in dem angefochtenen Urteil weiter ausgeführt, daß der Kläger Entschädigung zu beanspruchen hat, soweit für die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen Verfolgungsgründe ursächlich waren und durch sie in der Gesamtzeit der Schädigung eine Einkommensminderung von mehr als 25 % gegenüber dem in den letzten drei Jahren vor der Verfolgung erzielten Einkommen eintrat (Urteile des Senats vom 29. April 1959 IV ZR 313/58, RzW 1959, 401 Nr. 45, und vom 20. November 1959 IV ZR 142/59, RzW 1960, 131 Nr. 31, ferner Beschluß vom 9. Januar 1963 IV ZB 347/62).
  • BGH, 20.11.1959 - IV ZR 142/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63
    Zutreffend wird in dem angefochtenen Urteil weiter ausgeführt, daß der Kläger Entschädigung zu beanspruchen hat, soweit für die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen Verfolgungsgründe ursächlich waren und durch sie in der Gesamtzeit der Schädigung eine Einkommensminderung von mehr als 25 % gegenüber dem in den letzten drei Jahren vor der Verfolgung erzielten Einkommen eintrat (Urteile des Senats vom 29. April 1959 IV ZR 313/58, RzW 1959, 401 Nr. 45, und vom 20. November 1959 IV ZR 142/59, RzW 1960, 131 Nr. 31, ferner Beschluß vom 9. Januar 1963 IV ZB 347/62).
  • BGH, 06.06.1962 - IV ZR 41/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63
    Der erkennende Senat hat zunächst in einem Urteil vom 6. Juni 1962 IV ZR 41/62 (RzW 1962, 453 Nr. 16) dargelegt, daß diese Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung wegen Gesundbeitsschadens zutreffen.
  • BGH, 09.01.1963 - IV ZB 347/62
    Auszug aus BGH, 19.02.1964 - IV ZR 102/63
    Zutreffend wird in dem angefochtenen Urteil weiter ausgeführt, daß der Kläger Entschädigung zu beanspruchen hat, soweit für die gegen ihn ergriffenen Maßnahmen Verfolgungsgründe ursächlich waren und durch sie in der Gesamtzeit der Schädigung eine Einkommensminderung von mehr als 25 % gegenüber dem in den letzten drei Jahren vor der Verfolgung erzielten Einkommen eintrat (Urteile des Senats vom 29. April 1959 IV ZR 313/58, RzW 1959, 401 Nr. 45, und vom 20. November 1959 IV ZR 142/59, RzW 1960, 131 Nr. 31, ferner Beschluß vom 9. Januar 1963 IV ZB 347/62).
  • BGH, 19.11.1965 - IV ZR 226/64

    Verfolgungsbedingte Beschränkung in der Ausübung einer selbstständigen

    Die im Rahmen des § 66 Abs. 3 BEG erheblichen Feststellungen beziehen sich auf den Umfang des durch die Verfolgung entstandenen Schadens und sind im gerichtlichen Verfahren nach Maßgabe des § 287 Abs. 1 ZPO, § 209 Abs. 1 BSG zu treffen (Urteil vom 19. Februar 1964 - IV ZR 102/63 -).
  • BGH, 28.02.1964 - IV ZR 111/63

    Rechtsmittel

    Auch für die Feststellung, wie groß die Einkommensminderung in der Beschränkungszeit gegenüber dem Einkommen in der Zeit vor der Verfolgung war, ist jeweils nur das auf der Nutzung der Arbeitskraft einschließlich der Prämie für das Unternehmerrisiko beruhende Einkommen vor der Verfolgung und in der Beschränkungszeit miteinander zu vergleichen (Urteil des Senats vom 19. Februar 1964 - IV ZR 102/63 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht